AGB,s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und der Firma Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound, Heiko Wichura für Discjockeys und Veranstaltungstechnik inkl. Verleih für Norddeutschland (Schleswig. – Holstein, und Hamburg- Vorpommern abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Heiko Wichura von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zusätzliche Buchungen von Musikern, Künstlern, Life -Gruppen o. ä. durch den Veranstalter haben keinen Einfluss auf das bestehende Angebot und sind somit gesondert zu berechnen. Angebotspreise bleiben davon unberührt.
b) Eine endgültige Buchung der DJ-Tätigkeit kommt erst mit der Rücksendung des Vertrages zustande. Hierzu erhält der Kunde einen schriftlichen Vertrag, den er innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurücksendet, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist Heiko Wichura nicht weiter an die im Vertrag festgehaltenen Leistungen gebunden.
c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Heiko Wichura, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung bzw. Übergabe der Mietsache rechtskräftig.

§ 3 Leistungserbringung durch den Discjockey
a) Die Leistungserfüllung durch Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Bereitstellung eines DJs, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Anlieferung und Abtransport finden, sofern nicht anders vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten wird gesondert berechnet und geregelt.
b) Der Musiker oder Moderator ist in der Gestaltung seines Programms frei. Die Programmgestal­tung erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Gäste können insofern Einfluss nehmen, das Wünsche geäußert werden können. Der Dj wird jedoch bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht. Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
c) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf die gesamte vereinbarte Gage. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
d) Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises.
e) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen
f) Eventuell auftretende Gema-Gebühren gehen zu Lasten des Veranstalters, nicht an Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound, solange dieses nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wurde.

§ 4 Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen Vertrag mit Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound ist mit folgender Stornierungsgebühr verbunden. Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Gibt es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden einen anderen Auftrag, an einem anderen Termin, werden die Stornierungskosten gesondert geregelt.

§ 5 Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive (wenn nicht anders im Vertrag geregelt) der zurzeit gesetzlichen, geltenden, gültigen Umsatzsteuer von 19%. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die Gage ist nach erbrachter Leistung in bar zu begleichen. Firmenkunden können per Überweisung zahlen. Hierbei ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c) Der Mietzins für Leihgeräte ist bei Abholung, bzw. bei der Anlieferung in bar fällig.
d) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.A. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10 % pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages zu erheben.

§ 6 Vermietung
a) Alle Mietpreise gelten für die Dauer von 24 Stunden. Anlieferung, Aufbau, Abbau und Abtransport geschehen durch Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound, sofern nichts anderes vereinbart.
b) Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound ist berechtigt, vom Kunden/Mieter Zahlung einer Kaution zu verlangen. Die Kaution wird erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Mietsache zur Rückzahlung fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.
c) Der Mieter darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen bzw. für nicht vereinbarte oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden. In einem solchen Fall ist Heiko Wichura oder ein von Heiko Wichura beauftragter berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen sowie Schadensersatz bzw. einen zusätzlichen Mietzins zu fordern.
d) Sollten einzelne Geräte während des Mietzeitraumes ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Mietpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten Mietzins. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Mieters sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, durch Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound befugten Personen (durch Ausweis ausgewiesen)auf deren Verlangen jederzeit Zutritt zu der Mietsache zu gewähren, insbesondere um Schadensabwendung treffen oder veranlassen zu können, sowie, um die Mietsache abholen zu können, sobald und soweit diese dazu berechtigt sind. Sie haben weiterhin jederzeit Zutritt zu allen Bereichen der Veranstaltung und Zugriff auf die gesamte Mietsache und sind berechtigt, vor, während und nach der Veranstaltung Audio-, Foto- bzw. Filmaufnahmen für Werbezwecke und Kundeninformation anzufertigen.
e) Eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung sowie eine Geräte – Versicherung ist im Mietzins nicht mit eingeschlossen. Mit Übergabe der Mietsache haftet der Mieter sowohl für Beschädigungen, die vom Mieter oder von Dritten (vorsätzlich und/oder fahrlässig) an den Geräten bzw. der gesamten Anlage (z.B. durch unsachgemäßes Bedienen der Geräte, usw.) verursacht werden, als auch für einen eventuellen Diebstahl der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, Vorkehrungen gegen jegliche Beschädigung und gegen Abhandenkommen der Mietsache zu treffen. Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Mietzeitraumes zu ersetzen.
f) Eventuelle Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit. Defekte Leuchtmittel werden nicht berechnet, außer bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder falscher Handhabung. Dann ist der komplette Kaufpreis zu entrichten. Defekte Leuchtmittel sind grundsätzlich bei Rückgabe vorzulegen. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom bzw. Stromschwankungen oder gestelltes Material bzw. Geräte oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften.
g) Kosten, die Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
h) Bei Übernahme der Geräte ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf reservierte Geräte. Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung stehen, kann Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound, ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
i) Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter den vollen Mietzins zu entrichten.

§ 7 Anlieferung, Abtransport
a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Größe der Anlage) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Heiko Wichura und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarnungsgeld, Abschleppgebühren usw.) durch den Kunden zu tragen.
c) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Veranstaltungstechnik Master-Of-Sound berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

§ 8 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Heiko Wichura und dem Mieter/Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Elmshorn Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

Stand 01.01.2024